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   OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06   

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https://dejure.org/2007,9613
OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06 (https://dejure.org/2007,9613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2007 - 14 U 24/06 (https://dejure.org/2007,9613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2007 - 14 U 24/06 (https://dejure.org/2007,9613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auswirkung der Liquidation einer Publikums-GbR nach Kündigung eines Gesellschafters auf die Stellung des kündigenden Gesellschafters in der GbR; Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bei bewusst unterlassener Einladung eines Gesellschafters; Rechtsschutzbedürfnis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Nichtigkeit eines Gesellschaftsbeschlusses zur Umsetzung eines Liquidationsbeschlusses im Hinblick auf die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter; Zulässigkeit einer Feststellungsklage bzgl. eines Teils eines Rechtsverhältnisses; ...

  • Judicialis

    BGB § 705

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705
    Ausladung des kündigenden Mitglieds einer GbR führt zu Beschlussunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 26
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1983 - II ZR 213/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Werden hier Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung versehentlich nicht eingeladen, dann führt das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres zur Nichtigkeit des Beschlusses, sondern nur dann, wenn der fehlende Gesellschafter kraft Treuepflicht zur Zustimmung verpflichtet gewesen wäre oder wenn das Fehlen der nicht eingeladenen Gesellschafter unter keinen Umständen das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben kann (BGH NJW 1987, 1262, 1263; WM 1983, 1407, 1408).

    Ist ein Gesellschafter dagegen absichtlich nicht eingeladen worden, weil die einladende Geschäftsführung insoweit einen falschen Rechtsstandpunkt vertreten hat, dann gilt dasselbe nur, wenn es Gründe gibt, die diesen Irrtum entschuldigen; dafür genügt es wiederum nicht, wenn sich der Einladende der richtigen Ansicht leichtfertig verschließt (vgl. BGH WM 1983, 1407, 1408).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 69/01

    Entscheidung der Gesellschafterversammlung über die Satzungskonformität von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Für das Rechtsschutzbedürfnis genügt es in dem Fall, dass eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung in Beschlussform herbeigeführt wurde und dass ein Gesellschafter, der den Standpunkt vertritt, dieser Beschluss verstoße gegen Vertrag oder Gesetz, dagegen gerichtlich vorgehen kann (vgl. BGH ZIP 2003, 116 zur GmbH und zur KG im Revisionsurteil gegen die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung OLG München vom 20.12.2000 - 7 U 2722/00).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Sind die Rechtsfolgen für den Fall, dass der Geschäftsführer ein Einberufungsverlangen übergeht, nicht geregelt, kann zwar § 50 Abs. 3 GmbHG analog heranzuziehen sein (BGHZ 102, 172).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Eine Befreiung davon ist nicht generell im Gesellschaftsvertrag sondern allenfalls ausdrücklich und im Einzelfall möglich (vgl. BGHZ 51, 209; 112, 339).
  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Wird dieser "Dispositionsschutz" verletzt, liegt im Grundsatz ein zur Unwirksamkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führender schwerwiegender Mangel vor (BGH WM 1995, 701, 706).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Eine Befreiung davon ist nicht generell im Gesellschaftsvertrag sondern allenfalls ausdrücklich und im Einzelfall möglich (vgl. BGHZ 51, 209; 112, 339).
  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 158/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Werden hier Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung versehentlich nicht eingeladen, dann führt das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres zur Nichtigkeit des Beschlusses, sondern nur dann, wenn der fehlende Gesellschafter kraft Treuepflicht zur Zustimmung verpflichtet gewesen wäre oder wenn das Fehlen der nicht eingeladenen Gesellschafter unter keinen Umständen das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben kann (BGH NJW 1987, 1262, 1263; WM 1983, 1407, 1408).
  • OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2722/00

    Beschlussanfechtungs- oder Feststellungsklage - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 14 U 24/06
    Für das Rechtsschutzbedürfnis genügt es in dem Fall, dass eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung in Beschlussform herbeigeführt wurde und dass ein Gesellschafter, der den Standpunkt vertritt, dieser Beschluss verstoße gegen Vertrag oder Gesetz, dagegen gerichtlich vorgehen kann (vgl. BGH ZIP 2003, 116 zur GmbH und zur KG im Revisionsurteil gegen die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung OLG München vom 20.12.2000 - 7 U 2722/00).
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